


Die Leistungen können entweder in einer eigenen Wohnung oder in einer von uns ambulant betreuten Wohngemeinschaft erbracht werden.
Die Bereitschaft
- zur Erarbeitung und Aufrechterhaltung einer
- angemessenen Tagesstruktur
- zur Einhaltung regelmäßiger fachärztlicher
Behandlungstermine - zur selbständigen Einnahme verordneter Medikamente
- zur selbständigen Haushaltsführung
- zur Zusammenarbeit auf der Basis getroffener
Vereinbarungen
- Einzelgespräche zur psychosozialen Stabilisierung
- Krisenintervention
- regelmäßige Hausbesuche
- Unterstützung in alltagspraktischen Dingen wie Selbstversorgung und Haushaltsführung
- Förderung und Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
- Hilfestellung bei der Gestaltung sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten tagesstrukturierenden Tätigkeit
- Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
- Hilfestellung zur Regelung der wirtschaftlichen Situation
- Hilfen bei der Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Leistungen
- Beratung und Unterstützung bei der Erschließung von Freizeitmöglichkeiten
Die Kosten des AWS trägt innerhalb bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen der örtlich zuständige Träger der Eingliederungshilfe.
